Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Rotter Hydrokulturen GmbH für den nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr
1. Geltungsbereich
1.1
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Rotter Hydrokulturen GmbH.
2. Vertragsschluss
2.1
Preisangaben in Anzeigen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Die Firma Rotter Hydrokulturen GmbH ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der
bestellten Ware anzunehmen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2
Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kaufpreis beim Erhalt der Ware zu entrichten.
3.3
Eine Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferfristen
4.1
Liegt eine Lieferverzögerung vor, die von uns zu vertreten ist, so wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese Nachfrist beginnt mit dem Eingang bei uns zu laufen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistung als selbständige Lieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Teillieferung zurückzuweisen.
5.2
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung.
5.3
Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Geschäftssitz. Sendungen an uns sind, soweit nicht anderes vereinbart worden ist, stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen ersetzt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum.
7. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
7.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Lieferung.
7.2
Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7.3
Schlägt die zweite Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7.4
Diese Regelungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
7.5
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, ist jedweder Gewährleistungsanspruch gegen uns ausgeschlossen.
7.6
Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde die entsprechende Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung unter Verwendung des Service-Begleitscheins, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an uns zu übermitteln. Dieser Service-Begleitschein ist komplett auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne diese Mitwirkung kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende Nachbesserung deutlich verzögern.
Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlende Ware, ist die Versandverpackung unbedingt zur Ansicht durch Gutachter aufzubewahren. In jedem Fall hat der Kunde die auf dem Service-Begleitschein abgedruckten Hinweise zu beachten.
7.7
Stellt sich bei der Überprüfung die Mangelfreiheit eines Gerätes heraus, so hat uns der Kunde die Kosten der Überprüfung zu ersetzen. Wir veranschlagen einen Pauschalbetrag von DM 50,00 inkl. MwSt., die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
7.8
Wir haften nur dann nach Maßgabe der folgenden Absatzes für Fehler bei der Beratung durch unsere Mitarbeiter, wenn eine Beratung besonders schriftlich vereinbart worden ist.
7.9
Schadensersatzansprüche, die ein Kunde aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubten Handlungen gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (Mitarbeiter) erhebt, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versucht worden ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, aus besonderer Zusicherung von Eigenschaften, die den Käufer gegen das Risiko eines Mangelfolgeschadens
absichern sollen.